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Mit der Einführung der Baustellenverordnung im Jahre 1998 hat die
Regierung die Kontrolle der Einhaltung der Sicherheit und den Gesundheitsschutz
auf Baustellen dem Bauherren übertragen. Hiermit übernimmt der Bauherr wesentliche
Verantwortung an der Abwicklung seiner Baumaßnahmen. Diese kann er aber übertragen.
Durch Prävention und Vermeidung von Unfällen werden immense Kosten gespart.
Wir von der ipr Consult übernehmen diese Aufgabe gemäß BStVO in vollem
Umfang und gewährleisten damit einen unfallfreien Ablauf Ihrer Maßnahmen.
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